AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

AGB für Unternehmer (B2B)

 

1.GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) werden nicht auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen.

Der Kunde bestätigt, dass ihm diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht wurden und unter www.emanuel-group.at/agb abrufbar sind.

Mit Unterfertigung des Angebots erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Im Folgenden wird die Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services ) als solche, aber auch Auftragnehmer bezeichnet. Der Kunde wird als solcher, aber auch Auftraggeber bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) abgeschlossenen Verträge im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Vertragspartner ist die Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services), welche samt Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) auf den Begleitdokumenten (insbesondere Angeboten) ausdrücklich angeführt ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

a) Sie bilden neben dem schriftlichen Auftrag die Vertragsgrundlage für die Beauftragung unserer Dienstleistungen und bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages.

b) Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden. Die bloße Durchführung von Leistungen stellt keine Anerkennung fremder Bedingungen dar.

c) Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, bedürfen der Schriftform, genauso wie Nebenabreden. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

d) Unsere Angebote enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer, sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.

e) Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots und dessen Übermittlung an Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) oder durch eine konkludente Annahme, insbesondere durch die Gestattung des Beginns und der Durchführung der Leistungen durch Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services), zustande.

f) Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Angebots-Beiblattes und Übermittlung an Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services). Die Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) ist an Angebote 14 Tage gebunden.

g) Der von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) gemeinsam mit dem Preisangebot übermittelte Reinigungsplan bildet einen wesentlichen Bestandteil und eine Anlage dieses Vertrages.

h) Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen und der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

i) Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit Forderungen des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt.

j) Insbesondere mündliche Äußerungen von Mitarbeitern der Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) sind unverbindlich. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm getätigten Angaben und Informationen im Rahmen der Leistungsbeschreibung, sowie sämtliche sonstigen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erforderlichen Angaben vollständig und richtig sind.

k) Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit der Kunden von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfährt Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) nachträglich von einer bereits vor Annahme des Auftrages eingetretenen wesentlichen Vermögensverschlechterung, so ist Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.

 

2.GELTUNG DER AGB:
a) Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
b) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

3.ALLGEMEINES:

a) Arbeiten werden, falls nicht anders vereinbart und mit Ausnahme von Feiertagen, in der Zeit von Montag bis Freitag zu den vereinbarten Uhrzeiten durchgeführt.
b) Die Normalarbeitszeit ist wie folgt definiert:
An Werktagen von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen, erfolgen mit einem 50% Zuschlag. Arbeiten an Samstagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr erfolgen mit einem 50% Zuschlag, Arbeiten an diesen Tag nach 21:00 Uhr und vor 06:00 Uhr mit einem 150% Zuschlag.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr erfolgen mit einem 100% Zuschlag. Arbeiten an diesen Tag nach 21:00 Uhr und vor 06:00 Uhr mit einem 200% Zuschlag. Ausgenommen Winterdienst.

c) Die Arbeitszeit wird in Vereinbarung mit dem Auftraggeber so gewählt, dass nach Möglichkeit weder der Betrieb des Auftraggebers behindert noch die Arbeiten erschwert werden.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich bereits bei Vertragsabschluss auf besondere Risken schriftlich hinzuweisen, insbesondere aber auch bei Änderungen solcher Umstände.

e) Der Auftraggeber hat, falls für die Leistungserbringung notwendig, ohne Berechnung, kaltes und heißes Wasser sowie Strom für die Erfüllung des Auftrages und den Betrieb der Maschinen beizustellen.

f) Ist der Auftraggeber Unternehmer, verpflichtet er sich während der Vertragslaufzeit und 6 Monate nach Vertragsende das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal nicht abzuwerben. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung ist ein Pönale von € 5.000,00 pro abgeworbene Person zu bezahlen.

g) Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) verpflichtet sich, die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen sachgerecht und gewissenhaft mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchzuführen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass Teile des vertragsgegenständlichen Objektes oder darin eingebrachte Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung einer speziellen Behandlung bedürfen, Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services)   darauf hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber diesen Hinweis, haftet Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) nicht für daraus resultierende Schäden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

h) Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) verpflichtet sich, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und sein Personal entsprechend zu belehren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) auf etwaige besondere Risiken (Unbetretbarkeit von Gebäudeteilen usw.) bei Auftragserteilung hinzuweisen, bzw. für zügige Arbeitsbedingungen zu sorgen. Mehrkosten wie z.B. durch den Auftraggeber verursachte Stehzeiten der Mitarbeiter können auf Basis des gültigen Regie-Stundensatzes in Rechnung gestellt werden.

i) Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind über den Umfang der Tätigkeiten sowie der Einsatzzeiten zu informieren. Das Personal von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) ist instruiert, für alle Reinigungsarbeiten die Anweisungen betreffend der Durchführung der Arbeiten nur von der definíerten “Objektleitung” Nur die “Objektleitung” ist Weisungsbevollmächtigt.

j) Für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Standort oder seine Betriebsniederlassung verlegt, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern dies nach den örtlichen Gegebenheiten durchführbar und zumutbar ist, auf den neuen Standort übertragen.

4. LEISTUNGS-UND QUALITÄTSFESTSTELLUNG, ANGEBOTE

a) Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) erbringt dem Kunden die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen.

b) Vor Abschluss eines Vertrages, sind wir nicht verpflichtet, uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages, sowie unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

c) Mit der Erstellung und Übermittlung des Preisangebotes wird gleichzeitig ein Reinigungsplan gemäß QNORM D 2050 erstellt.
d) In diesem Reinigungsplan werden insbesondere die Art der angebotenen Dienstleistung, die Leistungsbereiche, die Reinigungsfrequenz sowie unsere fachlichen Empfehlungen verbindlich festgehalten.

e) Die im Reinigungsplan definierten Leistungsbereiche können nachträglich einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien angepasst werden, sofern dadurch die vereinbarte Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird.

f) Der Reinigungsplan stellt einen integrierenden und verbindlichen Bestandteil des Vertrages dar.

g) Sofern kein gesonderter Reinigungsplan erstellt oder übermittelt wird, gelten ausschließlich die im Preisangebot festgehaltenen Leistungsinhalte sowie die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Vertragsgrundlage.

h) Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind über den Umfang der Tätigkeiten sowie der Einsatzzeiten zu informieren. Das Personal von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) ist instruiert, für alle Reinigungsarbeiten die Anweisungen betreffend der Durchführung der Arbeiten nur von der definíerten “Objektleitung” entgegenzunehmen. Nur die “Objektleitung” ist Weisungsbevollmächtigt.

i) Reinigungs- sowie Pflegemittel (gilt auch für Reinigungsmittel mit kationischen oder amphoteren Inhaltsstoffen) sowie das komplette Kleinmaterial, wie Reibtücher etc. werden von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) beigestellt. Ätzende und säurehaltige Mittel – mit Ausnahme für Toiletten – werden nicht verwendet.

j) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, geräumigen, verschließbaren Raum zum Umkleiden des Reinigungspersonals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung. Falls dies nicht möglich ist, muss man Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) diesbezüglich vor Vertragsabschluss informieren. Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) kann und wird dann eine individuelle Lösung realisieren.

k) Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) stellt die erforderlichen Arbeitskräfte bei und ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen abzuändern, falls durch den Einsatz neuer Mittel, technisch weiterentwickelter Maschinen oder Arbeitsweisen der vereinbarte Standard eingehalten oder verbessert wird.

l) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Geldbeträge sowie Wertgegenstände, die er als wichtig oder schützenswert erachtet, während der Durchführung der Dienstleistungen durch das Personal der Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) an einem sicheren, ausschließlich ihm bekannten Ort aufzubewahren.

m) Das Personal der Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) verpflichtet sich, sämtliche Gegenstände, die in den zu betreuenden Räumlichkeiten aufgefunden werden, unverzüglich und ordnungsgemäß dem Auftraggeber oder einer von ihm ausdrücklich benannten, empfangsberechtigten Person zu übergeben.

n) Der Auftraggeber nimmt die Leistungen nach Beendigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, ab und bestätigt deren Ordnungsgemäßheit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gelten die Leistungen als abgenommen. Berechtigte Mängel sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen; dieser ist zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Eine Kürzung der Vergütung ohne angemessene Nachfristsetzung ist unzulässig.

5. HAUSBETREUUNG/HAUSREINGUNG:

a) Im Rahmen der Hausbetreuung/Hausreinigung erbringt Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) Dienstleistungen zu den vom Kunden ausgewählten Arbeiten (Allgemeine Reinigung laut Leistungsverzeichnis und laut Angebot; Unterhaltsreinigung, Intensivreinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung, Bauendreinigung, Fensterreinigung, Fassadenreinigung, Grünraumpflege, Winterdienst).

b) Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 07.00 und 18.00 Uhr erbracht.

c) Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. An Sonntagen, Feiertagen und bei Nacht (ab 21.00 bis 06.00) erhöht sich das Entgelt pro Stunde um 100 %, an Samstagen um 50 %. Der Kunde wird bei Abschluss des Vertrages auf diese Mehrkosten hingewiesen.

d) Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, welche mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz (ASchG) entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern diese notwendig sein sollte, wird Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) den Kunden auf diese Umstände sowie auf die Höhe der Kosten vorab hinweisen und erst nach der Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung starten.

e) Bedürfen Oberflächen und Objektteile einer speziellen Behandlung, so hat der Auftraggeber uns schon bei Vertragsunterfertigung schriftlich darauf hinzuweisen. Ebenso bei während der Vertragslaufzeit am vertragsgegenständlichen Objekt und deren Gegenstände vorgenommener Änderungen. Kommt der Auftraggeber seiner Hinweispflicht nicht nach, ist eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers bei Schäden (außer Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit) ausgeschlossen.

f) Es besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Überwachung des Zustandes, insbesondere Eingangsbereich und Stiegenhaus. Auf die besonderen Bestimmungen zu Punkt 6 wird ausdrücklich verwiesen.

6. Besondere Bestimmungen für Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen im Bereich HAUSBETREUUNG/HAUSREINIGUNG; BÜROBETREUUNG, Ordinationen; Schauräume; Geschäftslokale und Gaststätten, sowie BAUSTELLENREINIGUNG:

a) Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber umgehend gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Abnahme des Objekts durchzuführen. Mängel, Schäden, etc. und daraus resultierende Ansprüche sind – bei sonstigem Verlust –bei der Abnahme unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich vor Ort im Beisein des zuständigen Mitarbeiters des Auftragnehmers anzuzeigen. Findet keine Schlussbegehung statt, weil es der Auftraggeber nicht wünscht oder darauf verzichtet, gilt der Auftrag bei Beendigung als ordnungsgemäß abgeschlossen.

b) Bei der Reinigung von Glasflächen, die Mörtelreste und/oder sonstige starke Verschmutzungen aufweisen, kann es vorkommen, dass beispielsweise durch die im Mörtel enthaltenen Quarzkristalle beim Reinigen Kratzspuren an der Oberfläche entstehen. Für derartige Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Für den vor solchen und ähnlichen baulich bedingten Rückständen ausreichenden Schutz von Glasflächen – beispielsweise durch Folien – ist der Auftraggeber bzw. dessen Lieferant verantwortlich. Verunreinigungen, welche nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sind, müssen mit Spezialmitteln bearbeitet werden und können von der Auftragnehmerin nur auf Regiebasis angeboten werden.

c) Falls vereinbart, erfolgt die Reinigung eines Gehsteiges oder die Reinigung von Flächen im Freien nur an niederschlagsfreien und/oder an Tagen, an denen keine Frostgefahr besteht. Eine Schnee- und Eisfreihaltung erfolgt nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart und schriftlich beauftragt.

d) Der Auftraggeber hat für einen zeitgerechten freien Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und Flächen zu sorgen und am Arbeitsort eine unentgeltliche Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung zu stellen. Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Sicherstellung des Zugangs einen Schlüssel, so ist dieser vom Auftragnehmer nach Beendigung der Vertragsverhältnisse zurückzustellen. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust des überlassenen Schlüssels nur für den Wiederbeschaffungswert. Der Auftraggeber stellt erforderlichenfalls unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen des Auftragnehmers zur Verfügung.

e) Das Personal des Auftragnehmers verpflichtet sich, alle Gegenstände, die in den zu betreuen-den Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben bzw. gut sichtbar in dessen Räumlichkeiten zu deponieren.

f) Für Gaststätten gilt folgendes:
Außer es ist separat schriftlich vereinbart und beauftragt, erfolgt weder eine Theken-, noch Zapfhahnreinigung, noch eine Küchenoberflächenreinigung, noch eine Reinigung von Gerä-ten, Kühlraum und Lagerraum.

g) Es gilt als vereinbart, dass Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) alle in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen ohne weitere gesonderte Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was jedoch die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schmälert.

7. Leistungsbeschreibung gemäß QNORM D 2050 und D 2040

a) Als Grundlage und verbindlicher Maßstab für sämtliche von uns erbrachten Reinigungsleistungen gelten die Leistungsdefinitionen gemäß den einschlägigen QNORM-Standards, insbesondere QNORM D 2050 und QNORM D 2040.Diese Normen regeln Art, Umfang und Qualität der jeweils geschuldeten Reinigungsleistungen und stellen die maßgebliche Referenz für die ordnungsgemäße und vertragskonforme Leistungserbringung dar.

b) Die Reinigungsleistungen werden daher ausschließlich in jenem Umfang und in jener Qualität erbracht, wie sie in den genannten QNORM-Bestimmungen definiert sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1. Unterhaltsreinigung (laufende / regelmäßige Reinigung)

1.1 Allgemeine Definition

Die Unterhaltsreinigung umfasst regelmäßig wiederkehrende Reinigungsarbeiten zur Sicherstellung von Sauberkeit, Hygiene, Werterhalt und Funktionsfähigkeit der betreuten Räumlichkeiten.
Die Leistungen werden gemäß den anerkannten Regeln der Gebäudereinigung und unter Berücksichtigung der QNORM D 2050 sowie – sofern einschlägig – der QNORM D 2040 erbracht.

Die Unterhaltsreinigung dient nicht der Entfernung von langjährig haftenden oder tief sitzenden Verschmutzungen, sondern der laufenden Pflege der Oberflächen im Rahmen der vereinbarten Reinigungsintervalle.

1.2 Leistungsumfang – Zonen und Tätigkeiten

a) Bodenflächen

  • Staubsaugen textiler Bodenbeläge
  • Feucht- oder Nasswischen nicht textiler Bodenflächen (z. B. Fliesen, PVC, Linoleum, versiegeltes Parkett)
  • Entfernung loser Verschmutzungen
  • Reinigung gemäß Bodenbelagsart und Herstellerangaben

Keine Entfernung alter Pflegefilme oder Beschichtungen.

b) Horizontale Oberflächen

  • Abwischen von Tischen, Arbeitsflächen, Fensterbänken, Regalen (frei zugängliche Flächen)
  • Reinigung von Ablagen, Theken und Möbeloberflächen
  • Entfernung von Staub und leichten Gebrauchsspuren

c) Vertikale Oberflächen

  • Reinigung von Türen, Türzargen, Türgriffen
  • Reinigung von Lichtschaltern, Steckdosenabdeckungen
  • Entfernung von Fingerabdrücken und sichtbaren Verschmutzungen
  • Punktuelle Reinigung von Wänden, sofern erforderlich und zugänglich

d) Sanitärbereiche

  • Reinigung und hygienische Reinigung von WC, Waschbecken, Armaturen
  • Spiegelreinigung
  • Entfernung von leichten Kalk- und Seifenrückständen
  • Reinigung der sichtbaren Sanitärkeramik
  • Auffüllen von Verbrauchsmaterialien (Papier, Seife), sofern vereinbart

Keine Grundentkalkung oder intensive Kalkentfernung.

e) Küchen- und Teeküchenbereiche

  • Reinigung von Arbeitsflächen
  • Abwischen von Geräteaußenflächen (Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine – außen)
  • Reinigung von Spülen und Armaturen
  • Entfernung frischer Fett- und Lebensmittelverschmutzungen

f) Abfallentsorgung

  • Entleerung von Abfallbehältern
  • Austausch von Müllsäcken
  • Mülltrennung gemäß Vorgaben des Auftraggebers

1.3 Reinigungsmittel

Es werden materialschonende, pH-neutrale oder leicht alkalische Reinigungsmittel verwendet, die den Anforderungen der QNORM D 2050 entsprechen.
Desinfektionsmittel kommen nur dort zum Einsatz, wo dies vereinbart oder hygienisch erforderlich ist.

2. Grundreinigung (Intensiv- / Sonderreinigung)

2.1 Allgemeine Definition

Die Grundreinigung ist eine nicht regelmäßig durchgeführte, intensive Reinigungsmaßnahme, die über den Umfang der Unterhaltsreinigung hinausgeht.
Sie dient der Entfernung hartnäckiger, haftender oder langfristig aufgebauter Verschmutzungen sowie alter Pflege- und Schutzschichten.

Die Leistungen erfolgen gemäß QNORM D 2040 und QNORM D 2050, unter Berücksichtigung der Materialbeschaffenheit und des Objektzustands.

2.2 Leistungsumfang – Zonen und Tätigkeiten

a) Bodenflächen

  • Intensive Nassreinigung aller Bodenflächen
  • Entfernung alter Pflegefilme, Polymerbeschichtungen, Wachs- oder Schmutzschichten
  • Mechanische Reinigung (z. B. Einscheibenmaschine) bei geeigneten Belägen
  • Vorbereitung der Oberfläche für neue Pflege- oder Schutzmaßnahmen

b) Wand- und Sockelbereiche

  • Reinigung von Sockelleisten
  • Entfernung von haftenden Verschmutzungen an Wandflächen
  • Reinigung schwer zugänglicher Bereiche
  1. c) Sanitärbereiche
  • Intensive Entkalkung von WC, Urinalen, Waschbecken und Armaturen
  • Entfernung von mineralischen Ablagerungen
  • Reinigung von Fugen, Wand- und Bodenfliesen
  • Hygienische Intensivreinigung

d) Türen, Heizkörper, Leuchten

  • Reinigung von Türblättern, Türrahmen und Beschlägen
  • Reinigung von Heizkörpern und Heizkörperverkleidungen
  • Reinigung von Lampen und Leuchten (außen)

e) Küchen- und Sonderbereiche

  • Intensive Fett- und Schmutzentfernung
  • Reinigung von Edelstahlflächen
  • Entfernung alter Ablagerungen in Arbeits- und Funktionsbereichen

2.3 Reinigungsmittel

Es kommen spezielle Grundreiniger (alkalisch oder sauer – je nach Oberfläche) sowie bei Bedarf zugelassene Desinfektionsmittel zum Einsatz.
Alle Mittel werden material- und normgerecht angewendet.

3. Abgrenzung der Leistungen

Die Unterhaltsreinigung ersetzt keine Grundreinigung.
Stark haftende Verschmutzungen, Bauverschmutzungen, jahrzehntealte Ablagerungen oder Schäden am Material sind nicht Bestandteil der Unterhaltsreinigung und erfordern eine gesonderte Beauftragung.

4. Normativer Hinweis

Alle Leistungen werden nach bestem fachlichen Wissen und gemäß den jeweils gültigen technischen Regeln der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung sowie den einschlägigen QNORMEN (D 2050, D 2040) erbracht.

 8. PREISE UND FÄLLIGKEIT

a) Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungsmittel, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen.

b) Die Normalarbeitszeit ist wie folgt definiert:
An Werktagen von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen, erfolgen mit einem 50 % Zuschlag.
Arbeiten an Samstagen von 6:00 bis 21:00 Uhr erfolgen mit einem 50% Zuschlag, Arbeiten an diesen Tagen nach 21:00 Uhr und vor 06:00 Uhr mit einem 150% Zuschlag.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr, erfolgen mit einem 100 % Zuschlag. Arbeiten an diesen Tag nach 21:00 Uhr und vor 06:00 Uhr mit einem 200 % Zuschlag.

c) Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art, werden aufgrund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle, die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt.

d) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % der aushaftenden Forderung verrechnet. Zusätzlich wird im Falle des Zahlungsverzugs eine verpflichtende Bearbeitungs- und Büroarbeitspauschale in Höhe von EUR 20,00 verrechnet. Diese Pauschale deckt den erhöhten administrativen Aufwand (Büroarbeit) im Zusammenhang mit der Zahlungserinnerung, Mahnung und internen Bearbeitung des Zahlungsverzugs ab. Darüber hinausgehende zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung können gesondert in Rechnung gestellt werden.

e) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese sind gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20%.
Für den Fall, dass der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz schriftlicher Mah-nung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche vertraglichen vereinbarten Leistungen seinerseits einzustellen und nach seiner.
f) Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Vorauszahlung für die in der fol-genden Periode fällige Vertragsleistungen zu verlangen, wobei er in diesem Fall erst bei Be-zahlung des Rückstandes und der Vorauszahlung zur weiteren Erbringung der Leistung ver-pflichtet ist. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die maßgebliche Verschlechterung der Vermögenssituation des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, mit sofortiger Wirkung die Vereinbarung zur Auflösung zu bringen.

g) Für Regieleistungen gelten die beim Auftragnehmer aufliegenden und vom Auftraggeber je-derzeit einsehbaren bzw. zur Verfügung gestellten aktuellen Preislisten.

h) Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe des ausführenden Personals.

9.GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

a) Sollte Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) durch höhere Gewalt, wie Elementarereignisse, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen. Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services)  ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend umzustellen. Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen seitens Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services)  ist der Auftraggeber von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Bei Leistungseinschränkungen gilt ein entsprechend vermindertes Entgelt als vereinbart. Ist das Erbringen der vereinbarten Leistung aufgrund von Umständen, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht möglich, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.

b) Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht.

c) Die Haftung von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet und die Haftung für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Verdienstentgang, Betriebsunterbrechung) ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Für offensichtliche Schäden, die innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

d) Die dem Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) – Personal übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des einzelnen Schlüssels ersetzt werden, – bis maximal EUR 500,–.

e) Gegenüber Unternehmen ist der Ersatz von Folgeschäden insbesondere bei Verlust von über-gebenen Schlüsseln, die Teile einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden als Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.

f) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verlust des Anspruches in-nerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.

g) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser ehest längstens aber innerhalb von 3 Tagen nach Abnahme bzw. Beendigung der jeweiligen Dienstleistung diese auf die Richtigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Den Auftraggeber als Unternehmer trifft die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Hat dieser innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, so ergibt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen die Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz we-gen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB). Diese Bestimmung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.

h) Langfristige Verträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

i) Die Verrechnungssätze des Auftrages sind bis zur nächsten Kollektivvertragserhöhung gültig und verstehen sich exkl. 20% MwSt. Bei langfristig oder unbefristet abgeschlossenen Verträgen erfolgt, falls nicht anders vereinbart, eine jährliche Preisanpassung per 01.01. des jeweiligen Folgejahres.

10. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

a) Der Auftraggeber/Kunde hat an Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) firmenbezogene bzw. personenbezogene Daten zum Zweck der Auftragserfüllung freiwillig zur Verfügung gestellt Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) verarbeitet diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung im Einklang mit der DSGVO ausschließlich zu folgenden Zwecken:
b) Betreuung des Kunden, Buchhaltung, Rechnungswesen sowie für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Führung des Unternehmens Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) notwendigen Zwecke. Eine Weiterleitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO und dieser Vereinbarung.

c) Für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).

d) Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.emanuel-group.at/datenschutz abrufbar.
Der Auftraggeber/Kunde hat das jederzeitige Recht auf Auskunft der Speicherung, Verarbeitung, Herkunft, Empfänger, Berichtigung, Einschränkung, Sperrung, Löschung usw.

e) Der Auftraggeber/Kunde kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) die kundenbezogenen Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, mit Ausnahme der Daten, die Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services)aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen verarbeiten und aufbewahren muss. Für einen Widerruf wendet sich der Auftraggeber/Kunde an:

Chidovat Emanuel e.u.

Wachaustraße 21

3500 Krems an der Donau

Tel : 06604845168

E-Mail: office@emanuel-group.at

f) Es werden die österreichischen Gesetze zum Datenschutz vereinbart.
Die Aufbewahrung und Speicherung erfolgten nicht länger als dies zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und zwar Abwehr allfälliger Ansprüche erforderlich ist.

11. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND:

a) Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz von Chidovat Emanuel e.u. (Emanuel Facility Services) örtlich und sachlich zuständige Gericht.
b) Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
AGB-Fassung, Dezember 2025